Der VereinDer Verein ”Grenzgänger” besteht seit 1987. Er wurde seinerzeit als
eine Art „Protestorganisation“ gegründet als Reaktion auf eine vom
dänischen Finanzministerium geplante steuerliche Benachteiligung der
Grenzpendler mit Wohnsitz in Deutschland und Arbeitsstelle in Dänemark.
Diese geplante steuerliche Benachteiligung wurde aufgrund der Proteste
und Argumente seitens des neu gegründeten Vereins nicht umgesetzt - bis
heute einer der grössten Erfolge des Grenzgängervereins. Der
Vereinsvorstand besteht aus insgesamt 5 Personen, alle mit langjährigen
persönlichen Erfahrungen als Grenzgänger. Vereinsvorsitzender war seit
1987 bis 2004 Kurt Johannsen. Seit März 2004 hat Jürgen Handler den
Vorsitz übernommen.
Im deutsch/dänischen Grenzraum gibt es etwa
13.800 Grenzpendler – hiervon etwa 12.800 mit Wohnsitz in Deutschland
und Arbeitsstelle in Dänemark. Etwa 100 wiederum sind Mitglieder im
Verein „Grenzgänger“.
Der Verein versteht sich seitdem primär
als Interessenorganisation der Grenzpendler mit Wohnsitz in Deutschland
und Arbeitsstelle in Dänemark. Sein Hauptanliegen ist die steuerliche
und soziale Gleichstellung der Grenzgänger im Arbeitsland Dänemark mit
den dort ansässigen Arbeitnehmern. An zweiter Stelle steht die Beratung
der Grenzpendler über Steuer-, Sozial- und Arbeitsbedingungen in
Dänemark.
Im steuerlichen Bereich sind seit 1987 wesentliche
Änderungen und Erleichterungen umgesetzt worden, so dass man heute fast
von einer steuerlichen Gleichstellung in Dänemark sprechen kann. Die
Progressionsbesteuerung des Ehegatten eines Grenzpendlers in
Deutschland stellt jedoch auch heute noch ein großes Problem dar. Eine
aktuelle EURES-Studie behauptet auf der Grundlage von Befragungen von 4
Steuerberatungsbüros in der Region, dass es heute keinerlei
steuerlichen Probleme mehr für Grenzpendler gibt. Dieses ist jedoch
nach Auffassung des Vereins nur bedingt richtig. Probleme können
entstehen durch fehlende Kenntnisse und falsche Beratung bezüglich der
steuerlichen und sozialen Gegebenheiten in Dänemark, besonders seitdem
die Wahlmöglichkeit einer begrenzten bzw. vollen Steuerpflicht besteht.
Im
sozialen Bereich gilt die EU-Verordnung 1408/71, gemäss welcher die
sozialen Rechte, d.h. z.B. Krankenversicherung, Rentenansprüche,
Kindergeld, u.a.m. in Dänemark erworben werden. Bedingt durch die
unterschiedlichen Sozialsysteme und deren Finanzierung – in Dänemark
steuerfinanziert / in Deutschland über die Sozialversicherungsbeiträge
– entstehen jedoch für den Grenzpendler auch heute noch wesentliche
Unterschiede und vor allem Benachteiligungen im sozialen Bereich. Ganz
aktuell gilt dieses für die dänische Vorruhestandsregelung, dem sog.
„Efterløn“, bzw. für die Berufs-/Erwerbsunfähigkeitsrente (die dänische „Førtidspension“) sowie neuerdings auch bei der Pflegeversicherung.
Allgemein
gilt, dass die unterschiedlichen Steuer- und Sozialsysteme einen
großen Beratungsbedarf für Grenzpendler beinhalten besonders vor der
Arbeitsaufnahme in Dänemark. Der Verein „Grenzgänger“ macht sich seit
den Anfängen stark für eine professionelle Beratungsstelle in
Grenznähe. Auch wenn der Vereinsvorstand kraft seiner langjährigen
Tätigkeit über ein starkes Expertenwissen verfügt, so setzt die
ehrenamtliche Tätigkeit des Vorstandes doch Grenzen für eine umfassende
Beratung sämtlicher Grenzpendler in der deutsch-dänischen Region. Im
Auftrag der Region Sønderjylland/Schleswig hat der "Verein Grenzgänger“
daher zusammen mit dem VEG (Verein Europäischer Grenzpendler) und der
EURES-Organisation bewirkt, die Einrichtung des "Info-Center Grenze" zu
begleiten, welches uns seit August 2004 wertvolle Unterstützung bei der
Beratung bietet. Dieses ist besonders durch den starken Anstieg der
Grenzgängerzahlen aus südlicher Richtung von unschätzbarem Wert.
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