Grenzgänger DE/DK 
 

Der Verein

Der Verein ”Grenzgänger” besteht seit 1987. Er wurde seinerzeit als eine Art „Protestorganisation“ gegründet als Reaktion auf eine vom dänischen Finanzministerium geplante steuerliche Benachteiligung der Grenzpendler mit Wohnsitz in Deutschland und Arbeitsstelle in Dänemark. Diese geplante steuerliche Benachteiligung wurde aufgrund der Proteste und Argumente seitens des neu gegründeten Vereins nicht umgesetzt - bis heute einer der grössten Erfolge des Grenzgängervereins. Der Vereinsvorstand besteht aus insgesamt 5 Personen, alle mit langjährigen persönlichen Erfahrungen als Grenzgänger. Vereinsvorsitzender war seit 1987 bis 2004 Kurt Johannsen. Seit März 2004 hat Jürgen Handler den Vorsitz übernommen.

Im deutsch/dänischen Grenzraum gibt es etwa 13.800 Grenzpendler – hiervon etwa 12.800 mit Wohnsitz in Deutschland und Arbeitsstelle in Dänemark. Etwa 100 wiederum sind Mitglieder im Verein „Grenzgänger“.

Der Verein versteht sich seitdem primär als Interessenorganisation der Grenzpendler mit Wohnsitz in Deutschland und Arbeitsstelle in Dänemark. Sein Hauptanliegen ist die steuerliche und soziale Gleichstellung der Grenzgänger im Arbeitsland Dänemark mit den dort ansässigen Arbeitnehmern. An zweiter Stelle steht die Beratung der Grenzpendler über Steuer-, Sozial- und Arbeitsbedingungen in Dänemark.

Im steuerlichen Bereich sind seit 1987 wesentliche Änderungen und Erleichterungen umgesetzt worden, so dass man heute fast von einer steuerlichen Gleichstellung in Dänemark sprechen kann. Die Progressionsbesteuerung des Ehegatten eines Grenzpendlers in Deutschland stellt jedoch auch heute noch ein großes Problem dar. Eine aktuelle EURES-Studie behauptet auf der Grundlage von Befragungen von 4 Steuerberatungsbüros in der Region, dass es heute keinerlei steuerlichen Probleme mehr für Grenzpendler gibt. Dieses ist jedoch nach Auffassung des Vereins nur bedingt richtig. Probleme können entstehen durch fehlende Kenntnisse und falsche Beratung bezüglich der steuerlichen und sozialen Gegebenheiten in Dänemark, besonders seitdem die Wahlmöglichkeit einer begrenzten bzw. vollen Steuerpflicht besteht.

Im sozialen Bereich gilt die EU-Verordnung 1408/71, gemäss welcher die sozialen Rechte, d.h. z.B. Krankenversicherung, Rentenansprüche, Kindergeld, u.a.m. in Dänemark erworben werden. Bedingt durch die unterschiedlichen Sozialsysteme und deren Finanzierung – in Dänemark steuerfinanziert / in Deutschland über die Sozialversicherungsbeiträge – entstehen jedoch für den Grenzpendler auch heute noch wesentliche Unterschiede und vor allem Benachteiligungen im sozialen Bereich. Ganz aktuell gilt dieses für die dänische Vorruhestandsregelung, dem sog. „Efterløn“, bzw. für die Berufs-/Erwerbsunfähigkeitsrente
(die dänische „Førtidspension“) sowie neuerdings auch bei der Pflegeversicherung.

Allgemein gilt, dass die unterschiedlichen Steuer- und Sozialsysteme einen großen Beratungsbedarf für Grenzpendler beinhalten besonders vor der Arbeitsaufnahme in Dänemark. Der Verein „Grenzgänger“ macht sich seit den Anfängen stark für eine professionelle Beratungsstelle in Grenznähe. Auch wenn der Vereinsvorstand kraft seiner langjährigen Tätigkeit über ein starkes Expertenwissen verfügt, so setzt die ehrenamtliche Tätigkeit des Vorstandes doch Grenzen für eine umfassende Beratung sämtlicher Grenzpendler in der deutsch-dänischen Region. Im Auftrag der Region Sønderjylland/Schleswig hat der "Verein Grenzgänger“ daher zusammen mit dem VEG (Verein Europäischer Grenzpendler) und der EURES-Organisation bewirkt, die Einrichtung des "Info-Center Grenze" zu begleiten, welches uns seit August 2004 wertvolle Unterstützung bei der Beratung bietet. Dieses ist besonders durch den starken Anstieg der Grenzgängerzahlen aus südlicher Richtung von unschätzbarem Wert.



Grenzgänger
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